Allgemeine Leistungen:
- Behandlung akuter und chronischer Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen
- Impfberatung und Impfungen
- Kinder- und Jugendvorsorge (U2 bis U9 und J1)
- Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen (U10, U11, J2)
- Notfall- und Wundversorgung
- Kleine Chirurgie (Fremdkörper- und Nahtmaterialentfernung)
- Blutentnahme/ Laboruntersuchung
- Sonografie der Säuglingshüfte
- Hör-, Seh- und Sprachtest
- Apparativer Sehtest (Amblyopiescreening)
- Entwicklungsdiagnostik
- Ernährungs- und Stillberatung
- Beratung bei Verhaltensproblemen, psychischen Problemen/ Schulproblemen
- Gesundheitsuntersuchung für Tagesbetreuung und Kindergarten
- Untersuchung für Sport- und Schwimmbescheinigungen
- Jugendarbeitsschutzuntersuchung
- Untersuchungen für Auslandsaufenthalte
- Kuranträge
- Befundberichte
- Reisemedizinische Beratung und Reiseimpfungen
Vorsorgeuntersuchungen:
Zeitplan der Vorsorgeuntersuchungen:
| Gesetzlich vorgesehene Untersuchungen | Toleranzgrenze | |
|---|---|---|
| U1 | unmittelbar nach der Geburt | keine |
| U2 | 3. bis 10. Lebenstag | 3. bis 14. Lebenstag |
| U3 | 4. bis 5. Lebenswoche | 3. bis 8. Lebenswoche |
| U4 | 3. bis 4. Lebensmonat | 2. bis 4 ½. Lebensmonat |
| U5 | 6. bis 7. Lebensmonat | 5. bis 8. Lebensmonat |
| U6 | 10. bis 12. Lebensmonat | 9. bis 14. Lebensmonat |
| U7 | 21. bis 24. Lebensmonat (mit etwa 2 Jahren) | 20. bis 27. Lebensmonat |
| U7a | 34. bis 36. Lebensmonat (mit etwa 3 Jahren) | 33. bis 38. Lebensmonat |
| U8 | 46. bis 48. Lebensmonat (mit etwa 4 Jahren) | 43. bis 50. Lebensmonat |
| U9 | 60. bis 64. Lebensmonat (mit etwa 5 Jahren) | 58. bis 66. Lebensmonat |
| J1 | im Alter von 12 bis 14 Jahren | 13. bis vollendetes 14. Lebensjahr |
| Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen | ||
| U10* | im Alter von 7 bis 8 Jahren | keine |
| U11* | im Alter von 9 bis 10 Jahren | keine |
| J2* | im Alter von 16 bis 17 Jahren | keine |
* Kostenübernahme nur durch bestimmte Krankenkassen
Impfungen:
Im Impfkalender der STIKO finden Sie die empfohlenen Impfungen und Impftermine.
RSV-Immunprophylaxe
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt seit 8/2024 für Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe gegen das RS-Virus (Respiratorisches Synzytial-Virus). Die RSV-Prophylaxe soll den Säugling während seiner ersten RSV-Saison vor schweren Atemwegserkrankungen durch diesen Erreger schützen.
Die RSV-Prophylaxe erfolgt mit dem Antikörper Nirsevimab, der eine passive Immunisierung und somit einen sofortigen Schutz bewirkt.
Hinweis zur Kostenübernahme und Organisation:
Für alle Säuglinge, die ab dem 1. April 2025 geboren sind, werden die Kosten übernommen.
Die Gabe sollte nach Möglichkeit im Rahmen bereits geplanter Vorsorge- oder Impftermine erfolgen. Eine intramuskuläre Verabreichung ist problemlos gleichzeitig mit anderen Impfungen möglich. Zusätzliche Termine können wir nur in Ausnahmefällen anbieten.
Versicherungsnachweis, Behandlungstermine und Ausfallgebühren
Damit wir Ihren Kindern eine verlässliche und gut planbare Versorgung bieten können, möchten wir Sie über ein paar wichtige Punkte zu Versicherungsnachweis, Terminen und Ausfallgebühren informieren.
Versicherungsnachweis
Liegt uns keine Versicherungskarte bzw. kein gültiger Versicherungsnachweis vor, behandeln wir Ihr Kind aus Kulanz – bitte reichen Sie die Versicherungskarte unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen nach, sonst erhalten Sie von uns eine Privatabrechnung über die erbrachten Leistungen.
Impfungen nehmen wir ohne Versicherungsnachweis nicht vor.
Termine
Die vereinbarte Zeit ist für Ihr Kind reserviert. Bei Verspätungen von mehr als 15 Minuten können wir Ihren Termin nicht garantieren.
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, sagen Sie diesen bitte spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail ab unter:
termin@kinderarzt-im-wedding.de .
Ausfallhonorar
Wird ein Termin nicht wahrgenommen oder kurzfristig abgesagt, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar gemäß § 615 und § 293 BGB zu erheben. Für verpasste Vorsorgeuntersuchungen berechnen wir pauschal 50,00 EURO.


